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TÜV Hauptuntersuchung

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TÜV Hauptuntersuchung

Um die Verkehrssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die verpflichtende Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung eingeführt. Durch die HU/AU wird sichergestellt, dass bei Ihrem Fahrzeug keine Sicherheitsmängel bestehen. Als Fachbetrieb überprüfen wir es auf Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit. Hauptuntersuchungen sind bei uns von Montag bis Freitag sowie jeden ersten Samstag im Monat möglich.

Besitzer eines Neuwagens müssen drei Jahre nach der Erstanmeldung zur HU/AU, anschließend im Rhythmus von zwei Jahren. Ausgeschlossen sind Mietfahrzeuge, Taxen, LKW und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Ebenso Omnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Ab der Erstanmeldung sind Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung alle zwölf Monate nötig. Bitte bringen Sie Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit.

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